Internationales und supranationales Steuerrecht„Internationales Steuerrecht“ bezeichnet die Gesamtheit der steuerlichen Vorschriften des deutschen Steuerrechts, die sich auf im Ausland ansässige Personen oder auf von Inländern im Ausland verwirklichte Sachverhalte beziehen, und der völkerrechtlichen Vereinbarungen, die die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte regeln. Der Begriff „supranationales Steuerrecht“ steht vor allem im Zusammenhang mit der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft, die eine Verlagerung von nationalstaatlichen Zuständigkeiten begründete und z. B. im Steuerrecht zu übergeordneten und verbindlichen Entscheidungen und Regelungen für die einzelnen Mitgliedstaaten führte. |