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Steuerrecht Irlands

Irland ist bekannt für sein wirtschaftsfreundliches Steuerrecht, das insbesondere für Unternehmen und multinationale Konzerne attraktive Regelungen bietet. Neben dem niedrigen Körperschaftsteuersatz und einer stabilen EU-rechtlichen Basis ist Irland ein bevorzugter Standort für Investoren, Unternehmen und Expatriates. Im Folgenden werden die steuerlichen Regelungen Irlands detailliert dargestellt.


1. Grundlagen des Steuerrechts in Irland

a) Rechtliche Basis

  • Das Steuerrecht Irlands wird hauptsächlich durch den Taxes Consolidation Act 1997 geregelt.
  • Irland ist EU-Mitgliedstaat und erfüllt alle EU- und OECD-Vorgaben, einschließlich der BEPS-Initiativen und der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD).

b) Steuerliche Grundsätze

  • Irland wendet das Welteinkommensprinzip an: In Irland ansässige Personen und Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
  • Das Steuerrecht bietet jedoch zahlreiche Ausnahmen und Erleichterungen für ausländische Einkünfte.


2. Steuerarten in Irland

a) Einkommensteuer für Privatpersonen

  • Progressiver Tarif:
    • 20 %: Auf Einkommen bis 40.000 € (Single) bzw. 80.000 € (Verheiratete).
    • 40 %: Auf Einkommen oberhalb dieser Schwellen.
  • Kapitalerträge: Kapitalgewinne unterliegen einem Steuersatz von 33 %.
  • Kapitalertragsfreibetrag: Erste 1.270 € pro Jahr sind steuerfrei.
  • Mieteinnahmen: Einkünfte aus Vermietung unterliegen der Einkommensteuer, abzüglich zulässiger Kosten wie Hypothekenzinsen.
  • USC (Universal Social Charge):
    • Ein Zuschlag auf Einkommen, der je nach Einkommenshöhe zwischen 0,5 % und 8 % beträgt.
  • PRSI (Pay Related Social Insurance):
    • Sozialversicherungsabgabe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

b) Körperschaftsteuer

  • Standardsteuersatz: 12,5 % auf Gewinne aus Handelstätigkeiten.
  • Höherer Satz: 25 % für passive Einkünfte wie Miete, Zinsen oder Dividenden.
  • Globaler Mindeststeuersatz: Irland hat sich verpflichtet, ab 2024 für Großkonzerne mit einem Umsatz über 750 Mio. € einen Steuersatz von 15 % einzuführen (OECD-Abkommen).

c) Mehrwertsteuer (VAT)

  • Standardsatz: 23 %.
  • Ermäßigte Sätze:
    • 13,5 % auf Immobilien, Restaurants und Energie.
    • 9 % auf Tourismusdienstleistungen.
    • 0 % für Exporte und bestimmte medizinische Produkte.

d) Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax, CGT)

  • Steuersatz: 33 % auf Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten.
  • Freigrenze: 1.270 € jährlich.
  • Ermäßigter Satz für Unternehmer: 10 % auf Gewinne bis zu 1 Mio. € bei der Veräußerung eines Unternehmens (Entrepreneur Relief).

e) Erbschafts- und Schenkungsteuer

  • Steuersatz: 33 %.
  • Freibeträge:
    • 335.000 €: Für Kinder.
    • 32.500 €: Für Geschwister, Nichten und Neffen.
    • 16.250 €: Für alle anderen.


3. Steuerliche Vorteile für Privatpersonen

a) Steuerliche Erleichterungen für Expatriates (Special Assignee Relief Programme, SARP)

  • Zielgruppe: Hochqualifizierte Expatriates, die von ausländischen Unternehmen nach Irland entsandt werden.
  • Vorteile:
    • 30 % des Einkommens über 100.000 € ist steuerfrei.
    • Gültig für fünf Jahre.

b) Renteneinkünfte

  • Private Renteneinkünfte aus dem Ausland können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein.

c) Steuerfreibeträge

  • Home Carer Tax Credit: Bis zu 1.600 € Steuerfreibetrag für Personen, die Angehörige zu Hause betreuen.
  • Earned Income Tax Credit: Bis zu 1.775 € für Selbstständige und Arbeitnehmer.


4. Steuerliche Vorteile für Unternehmen

a) Niedriger Körperschaftsteuersatz

  • Mit einem Satz von 12,5 % ist Irland eines der steuerlich attraktivsten Länder in der EU für Unternehmen.
  • Unternehmen, die keine Handelstätigkeit ausüben, zahlen jedoch 25 %.

b) Intellectual Property (IP) Box

  • Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum werden effektiv mit einem Steuersatz von 6,25 % besteuert.

c) R&D Tax Credit

  • Unternehmen erhalten eine Steuergutschrift von 25 % auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
  • Diese Gutschrift kann genutzt werden, um Steuerzahlungen zu reduzieren oder als Rückerstattung beantragt werden.

d) Holdinggesellschaften

  • Irland bietet ein attraktives Steuerumfeld für Holdinggesellschaften:
    • Keine Quellensteuer auf Dividenden, die an EU- oder DBA-ansässige Aktionäre ausgeschüttet werden.
    • Keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften (Participation Exemption).


5. Anforderungen an wirtschaftliche Substanz

a) Substanznachweise

  • Unternehmen müssen nachweisen, dass sie tatsächlich in Irland wirtschaftlich tätig sind:
    • Lokale Mitarbeiter.
    • Betriebsstätte mit realer Geschäftstätigkeit.
    • Einhaltung der Verrechnungspreisregelungen (Transfer Pricing).

b) Verrechnungspreise

  • Irland wendet den arm’s length principle (Grundsatz der Fremdvergleichspreise) an, basierend auf den OECD-Leitlinien.


6. Irland und internationales Steuerrecht

a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

  • Irland hat über 70 DBA abgeschlossen, unter anderem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die meisten Abkommen basieren auf dem OECD-Musterabkommen und bieten Steuererleichterungen wie reduzierte Quellensteuersätze.

b) EU-Richtlinien und OECD-Vorgaben

  • Irland erfüllt die Anforderungen der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) und der BEPS-Maßnahmen.
  • Einführung der globalen Mindeststeuer für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Mio. €.

c) Steuertransparenz

  • Irland ist Teil des automatischen Informationsaustauschs (CRS) und setzt internationale Standards zur Steuertransparenz um.


7. Steuerliche Herausforderungen und Risiken

a) Substanzanforderungen

  • Unternehmen müssen ausreichend Substanz in Irland nachweisen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
  • Fehlende Substanz kann zu einer Aberkennung von Steuervergünstigungen führen.

b) OECD-Initiativen

  • Die Einführung der globalen Mindeststeuer könnte die Attraktivität Irlands für multinationale Unternehmen verringern.

c) Brexit-Effekte

  • Irland bleibt ein attraktiver Standort für Unternehmen, die von der EU-Mitgliedschaft profitieren möchten. Brexit hat Irland als Standort gestärkt, bringt jedoch auch Unsicherheiten mit sich.


8. Vergleich: Irland mit anderen steuerlich attraktiven Ländern

Kriterium

Irland

Zypern

Malta

VAE

Einkommensteuer

Bis zu 40 %

Bis zu 35 %

Bis zu 35 %

Keine

Körperschaftsteuer

12,5 %

12,5 %

35 % (effektiv 5 %)

0 % / 9 %

Kapitalertragsteuer

33 %

Steuerfrei für Aktien

Steuerfrei für Aktien

Keine

Dividendensteuer

Keine für EU/EWR

Keine für ausländische

Keine für ausländische

Keine

Mehrwertsteuer

23 %

19 %

18 %

5 %


9. Praxisbeispiele

  1. Multinationale Konzerne: Ein globales Technologieunternehmen nutzt Irland als Standort für seine EU-Operationen und profitiert vom niedrigen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % sowie der IP-Box-Regelung.
  2. Start-ups: Ein junges Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung erhält durch den R&D Tax Credit eine Steuergutschrift von 25 % auf seine Investitionen.
  3. Expatriates: Ein hochqualifizierter Manager, der im Rahmen des SARP-Programms nach Irland entsandt wird, zahlt nur Steuern auf 70 % seines Einkommens über 100.000 €.


10. Steuerliche Attraktivität Irlands

Irland kombiniert einen niedrigen Körperschaftsteuersatz, steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung sowie eine stabile und rechtskonforme EU-Basis, was es zu einem bevorzugten Standort für Unternehmen und Expatriates macht. Gleichzeitig erfordert die Nutzung der steuerlichen Vorteile eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Substanzanforderungen. Eine fundierte steuerliche Beratung ist essenziell, um die Vorteile Irlands effektiv und rechtssicher zu nutzen.

 

 

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