Anwaltskanzlei Anwälte Steuerberatung Steuerrechtliche Leistungen Internationales Steuerrecht Stellenangebote Impressum Datenschutz

steuerrechthannover

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

 
Abgabenordnung Abgeltungssteuer Einkommenssteuer Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer Doppelbesteuerungsabkommen Gewerbesteuer Grunderwerbssteuer Grundsteuer Internationales Steuerrecht Kapitalertragssteuer Körperschaftssteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuerabzug Bauleistungen Steuer-ID-Nummer Umsatzsteuer Zoll

 

Steuerrecht Anwalt Hannover Steuersachen Steuerstreitigkeit Buchführungspflicht Steuerbescheid prüfen Rechtsanwalt Kanzlei Steuerrecht Rechtsbehelf gegen Steuerbescheid Einspruch Aussetzung der Vollzieheung Steuererklärung erstellen Jahresabschluss Betriebsprüfung Rechtsanwalt Steuergestaltung Steuerbelstaungsvergleich Steuerplanung Bilanzerstellung Steuerstrafsache Bußgeld Finanzamt Kanzlei Umsatzsteuer Einkommenssteuer Kapitalsteuer Erbschaftssteuer Schenkungssteuer Verbrauchssteuern

 

Steuerrecht.. Steuerrecht für Existenzgründer.. Umsatzsteuer..
Steuerrecht
Anwaltskanzlei
Kontakt
Links
Honorar
AGB
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Steuerberatung
Abgeltungssteuer
Abzugssteuer
Alcopopsteuer
Besitzsteuern Verkehrssteuern
Biersteuer
Branntweinmonopol
Branntweinsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Einkommenssteuer
Energiesteuer
Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbssteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Jagdsteuer/Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragssteuer
Kernbrennstoffsteuer
Kirchensteuer
Körperschaftssteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Luftverkehrssteuer
Lotteriesteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Solidaritätszuschlag
Spielbankabgabe
Steuerabzug Bauleistungen
Steuer-ID-Nummer
Stromsteuer
Tabaksteuer
Umsatzsteuer
Verbrauchssteuern
Vergnügungssteuer
Versicherungssteuer
Zoll
Zweitwohnungssteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Unbenannt80
Steuerrecht für Unternehmen
Steuerrecht für Freiberufler
Steuerrecht für Existenzgründer
Umsatzsteuer
Einkommenssteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Lohnsteuer
Finanzamt
Kleinunternehmerregel
Abschreibungen
KFZ-Betriebsausgabe
Steuerrecht für Privatpersonen
Steuerrechtliche Leistungen
Betriebsberatung
Steuerberatung
Buchführung
Rechtsformwahl
Steuerstrafrecht
Abgabenordnung
Steuergeheimnis
Steuerbescheid
Betriebsprüfung
Finanzgerichtsbarkeit
Bundesfinanzverwaltung
Länderfinanzverwaltung
Einkommensteuer
Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen
Aussensteuerrecht
Impressum
Datenschutz
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- u. Notarfachang.
Patentanwaltsfachangestellte
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@steuerrechthannover.com 

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@steuerrechthannover.com 

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@steuerrechthannover.com 

Umsatzsteuerrecht/ Vorsteuer

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.

Umsatzsteuer erheben

Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen). Auch künstlerische Werke werden mit einem ermäßigten Satz von 7 Prozent verkauft. Allerdings nur, wenn sie direkt durch den Künstler, also den Urheber des Werks, oder in Kommission verkauft werden. Beim Verkauf über Kunsthändler oder Galeristen gilt der Steuersatz von 19 Prozent.

Ein weiterer Sonderfall ist die Umsatzsteuer für Versandkosten. Hier orientiert sich die Umsatzsteuer an den versandten Produkten. Werden ausschließlich Waren mit einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent versandt, gilt dies auch für die Versandkosten. Entsprechendes gilt dann auch bei Waren mit einem Steuersatz von 7 Prozent.

Die Umsatzsteuer müssen Sie in Ihren Rechnungen extra ausweisen. Beachten Sie hierzu die gesetzlichen Rechnungsanforderungen.

Keine Umsatzsteuer

In bestimmten Fällen brauchen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen.

So sind beispielsweise Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten oder Hebammen von der Umsatzsteuer befreit. Eine Übersicht der Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, zeigt § 4 Umsatzsteuergesetz.

Um den Handel innerhalb der EU zu vereinfachen, brauchen Unternehmen, die innerhalb der EU an Unternehmenskunden liefern, ebenfalls keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Sie benötigen dafür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr), die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt wird. Mehr zum Handel innerhalb und außerhalb der EU finden Sie in unserem eMagazin.

Um Kleinunternehmer von bürokratischen Pflichten zu entlasten, können sie die sog. Kleinunternehmerregelung beantragen. In dem Fall wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Umsatzsteuer auf Preisangaben

Preisangaben für Endverbraucher müssen immer die Umsatzsteuer und eventuelle sonstige Preisbestandteile (z.B. Versand) beinhalten. Inhaber von Online-Shops müssen außerdem darauf hinweisen, dass die angegebenen Preise Umsatzsteuer enthalten. Bei Bedarf muss auch auf zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten hingewiesen werden. Dies schreibt die Preisangabenverordnung vor.

Vorsteuer bezahlen

Für (fast) alle unternehmensbezogenen Einkäufe zahlen Sie Vorsteuer. Achten Sie darauf, dass diese auf den Rechnungen, die Sie bezahlen müssen, extra ausgewiesen ist (als Umsatzsteuer). Diese Vorsteuer können Sie später mit der Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt abführen müssen, verrechnen.

Umsatzsteuervoranmeldung

In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie sowohl die Umsatzsteuer an, die Sie eingenommen haben, als auch die Umsatzsteuer (Vorsteuer), die Sie bei Ihren Einkäufen bezahlt haben. An das Finanzamt abgeführt wird dann nur die Differenz (Zahllast) aus Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Soll- oder Ist-Besteuerung?

Im Normalfall gilt bei der Umsatzsteuer immer die sogenannte Soll-Besteuerung ("Besteuerung nach dem vereinbarten Entgelt"). Das bedeutet, Sie müssen die Umsatzsteuer abführen, sobald Sie die Rechnung an den Kunden geschickt haben und nicht erst dann, wenn er sie bezahlt hat. Das Unternehmen leistet gegenüber dem Finanzamt also eine Vorauszahlung.

Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird daher erst in dem Monat die Umsatzsteuer eingetragen, in dem das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Die Ist-Versteuerung (Besteuerung nach dem vereinnahmten Entgelt) können Unternehmen in Anspruch nehmen, die nicht mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen oder die von der Buchführungspflicht befreit sind.

Freiberufler können die Ist-Versteuerung sogar immer nutzen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Ausnahme: Freiberufler, die eine doppelte Buchführung betreiben, auch wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind, müssen die Soll-Versteuerung anwenden. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes gilt.

Die Ist-Versteuerung kann jederzeit formlos beim Finanzamt beantragt werden. Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen bzw. ihre selbständige Tätigkeit erst noch anmelden, können im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen, ob sie die Soll- oder die Ist-Versteuerung bevorzugen.

Existenzgründerinnen und -gründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben, und zwar bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats. Auf Antrag kann das Finanzamt Ihnen einen Monat Fristverlängerung gewähren. Um das Steueraufkommen sicherzustellen, müssen Sie dann 1/11 der (erwarteten) Jahressteuer bei Antragstellung vorauszahlen (Sondervorauszahlung).

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss, genauso wie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dazu gibt es das Internetportal ELSTER. Auf der Webseite können alle Formulare rund um das Thema Steuern online ausgefüllt und weitergeleitet werden. Die erstmalige Registrierung bei ELSTER kann bis zu zwei Wochen dauern.

 

 

 steuerrecht hannover anwalt steuerberatung drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@steuerrechthannover.com