Kosten der Steuerberatung und Vertretung in SteuersachenUnser transparentes und flexibles Honorar: Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenUnsere Kanzlei bietet Ihnen eine flexible und transparente Honorarstruktur, die sich an Ihrem individuellen Beratungsbedarf orientiert. Dabei setzen wir auf verschiedene Modelle, um sowohl Ihre rechtlichen als auch finanziellen Anforderungen optimal zu erfüllen. Egal, ob Sie eine Abrechnung nach Aufwand, eine Pauschale oder eine Berechnung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bevorzugen – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
1. Honorar nach Zeitaufwand- Stundensatz: Unsere Abrechnung erfolgt je nach Komplexität und Umfang des Mandats mit einem Stundensatz von 250 bis 350 Euro pro Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
- Vorteile:
- Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung.
- Ideal für kurzfristige Beratungen, Einspruchsverfahren oder spezifische steuerrechtliche Fragestellungen.
- Transparenz: Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Stunden und Tätigkeiten, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wie sich die Kosten zusammensetzen.
2. Pauschalhonorara) Einmalige Pauschale- Für klar umrissene Leistungen, wie z. B. die Erstellung einer Steuererklärung, die Unterstützung bei einer Betriebsprüfung oder die Einreichung einer Selbstanzeige, bieten wir ein einmaliges Pauschalhonorar.
- Vorteile:
- Planungssicherheit: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
- Transparente Abrechnung: Keine zusätzlichen Kosten oder Überraschungen.
b) Monatliche Pauschale- Für Mandanten, die uns regelmäßig in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, bieten wir eine monatliche Pauschale an.
- Diese beinhaltet eine vorher definierte Anzahl an Beratungsstunden und Dienstleistungen, wie z. B. laufende steuerliche Beratung, die Betreuung von Betriebsprüfungen oder die Erstellung von Steuererklärungen.
- Vorteile:
- Regelmäßige Betreuung: Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind jederzeit professionell betreut.
- Kosteneffizienz: Sie profitieren von einer reduzierten, planbaren monatlichen Belastung.
3. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)- In bestimmten Fällen – insbesondere bei gerichtlichen Verfahren – erfolgt die Abrechnung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Berechnungsgrundlage: Das RVG orientiert sich am Streit- oder Gegenstandswert des Verfahrens. Je höher der Wert, desto höher die Vergütung.
- Vorteile:
- Gesetzliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
- Einheitliche Standards, die für alle Anwälte gelten.
- Diese Option eignet sich vor allem für Streitverfahren oder Einsprüche mit klar definiertem Streitwert.
Warum unsere Honorarstruktur überzeugt- Flexibilität: Ob einmalige Beratung, fortlaufende Betreuung oder gerichtliche Vertretung – wir bieten Ihnen die passende Abrechnungsform.
- Transparenz: Bei uns wissen Sie immer, wofür Sie bezahlen. Unsere Honorare werden klar kommuniziert und detailliert abgerechnet.
- Effizienz: Unser Honorar orientiert sich an der Qualität und dem Mehrwert, den wir Ihnen bieten – keine versteckten Kosten, nur erstklassige Ergebnisse.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Anliegen – wir erläutern Ihnen gerne die passende Honorarstruktur für Ihr Vorhaben! |