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Steuerrecht - horak Rechtsanwälte, Hannover

horak Rechtsanwälte steht für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem rechtlichen Niveau.

Ihr Partner für Steuerrecht: Kompetenz und Klarheit

Als Steuerrechtler sind wir Ihre Experten, wenn es darum geht, das deutsche Steuerrecht optimal für Sie zu nutzen. Wir erstellen für Sie präzise Steuererklärungen, prüfen Steuerbescheide und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden ein. Mit einem umfassenden Blick auf Ihre steuerlichen Herausforderungen entwickeln wir Strategien, die Ihre Steuerlast minimieren und Ihre Liquidität sichern. Ob im Rahmen von Einspruchsverfahren, steuerrechtlichen Gutachten oder vor den Finanzgerichten – wir stehen an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen mit juristischer Exzellenz.

Lohnbuchhaltung: Präzise, effizient, rechtskonform

In der Lohnbuchhaltung sorgen wir für fehlerfreie Abrechnungen, die den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir übernehmen die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Meldungen an Sozialversicherungsträger und die Kommunikation mit Behörden. Dabei garantieren wir absolute Pünktlichkeit und Präzision, sodass Ihre Mitarbeitenden stets pünktlich und korrekt entlohnt werden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn es um lohnsteuerliche Optimierungsmöglichkeiten, betriebliche Altersvorsorge oder die Abwicklung von Sonderzahlungen geht.

Ganzheitliche betriebswirtschaftliche Beratung: Ihr Erfolg ist unser Ziel

Über die klassischen steuerrechtlichen Themen hinaus unterstützen wir Sie in allen Bereichen der betriebswirtschaftlichen Beratung. Wir analysieren Ihre Unternehmenskennzahlen, entwickeln maßgeschneiderte Finanz- und Investitionsstrategien und beraten Sie bei der Optimierung Ihrer internen Prozesse. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur steuerliche Vorteile zu sichern, sondern auch den nachhaltigen Erfolg und das Wachstum Ihres Unternehmens zu fördern. Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner, der Ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Belange ganzheitlich denkt und proaktiv handelt.

Dabei arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien zusammen. Insgesamt bieten wir die nachfolgenden Leistungen:

Steuerrechtliche Beratung:

  • Beratung und Vertretung in Steuersachen und Steuerstreitigkeiten
  • Planung, Bearbeitung und Beratung von Steuerangelegenheiten
  • Sicherstellung der Erfüllung der steuerlichen Pflichten einschliesslich der etwaigen Buchführungspflichten
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfe
  • Planung, Bearbeitung und Beratung im Zusammenhang mit Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
  • Begleitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Steuergestaltung (einschliesslich Rechtsformwahl, Betriebsaufspaltungen, Nachfolgeregelungen, Umwandlungen)
  • Steuerhochrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche
  • Mitteilung und Terminüberwachung für Steuerzahlungen
  • Aufstellung von Bilanzen.
  • Steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
  • Vertretung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.

Finanz- und Lohnbuchführung:

  • Unterstützung bei der Einrichtung und Organisation der Buchhaltung
  • Kontierung und Erfassung
  • Erstellung von aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Debitoren- und Kreditorenbuchführung
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Existenzgründung
  • Rechtsformwahl
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Insolvenz- und Sanierungsberatung und -durchführung
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Private Finanz- und Vermögensplanung
  • Testamentsgestaltung und -vollstreckung
  • Finanzierungsberatung
  • Investitionsberatung
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsberatung
  • Strategieberatung
  • Organisationsberatung
  • Buchhaltungsberatung
  • Budgetplanung
  • Erfolgsanalyse
  • Betriebsvergleich
  • Abschlussanalyse
  • Unternehmensbewertung
  • Ratinganforderungen (Basel II)

Das deutsche Steuerrecht im Ãœberblick

Das deutsche Steuerrecht ist ein komplexes und detailliertes Rechtsgebiet, das die Erhebung und Verwaltung von Steuern regelt. Es ist Teil des öffentlichen Rechts und wird insbesondere durch die Abgabenordnung (AO) sowie durch zahlreiche Einzelgesetze, wie das Einkommensteuergesetz (EStG) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG), bestimmt.

1. Steuerarten in Deutschland

Steuern werden nach verschiedenen Kriterien eingeteilt, z. B. nach der Erhebungsart, dem Steuergegenstand oder dem Steuerempfänger.

a) Nach der Erhebungsart:

  • Direkte Steuern: Werden direkt beim Steuerpflichtigen erhoben. Beispiele:
    • Einkommensteuer (ESt)
    • Körperschaftsteuer (KSt)
    • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Indirekte Steuern: Werden über Dritte abgewickelt und indirekt vom Verbraucher getragen. Beispiele:
    • Umsatzsteuer (USt)
    • Tabaksteuer
    • Energiesteuer

b) Nach dem Steuergegenstand:

  • Ertragsteuern: Beziehen sich auf Einkommen oder Gewinn.
    • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
  • Verkehrsteuern: Beziehen sich auf bestimmte wirtschaftliche Transaktionen.
    • Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
  • Verbrauchsteuern: Werden auf den Konsum bestimmter Waren erhoben.
    • Tabaksteuer, Biersteuer
  • Substanzsteuern: Beziehen sich auf das Vermögen oder den Besitz.
    • Grundsteuer, Erbschaftsteuer

c) Nach dem Steuerempfänger:

  • Bundessteuern: Z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer
  • Landessteuern: Z. B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer
  • Gemeindesteuern: Z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer
  • Gemeinschaftsteuern (werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geteilt): Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.


2. Besteuerungsverfahren

Das Besteuerungsverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt und unterteilt sich in mehrere Phasen:

a) Ermittlungsverfahren:

  • Ziel ist die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse.
  • Steuerpflichtige müssen Steuererklärungen abgeben (§ 149 AO).
  • Behörden können Auskünfte einholen (§ 93 AO) und Betriebsprüfungen durchführen.

b) Festsetzungsverfahren:

  • Nach Prüfung der Steuererklärung erlässt das Finanzamt Steuerbescheide (§ 155 AO).
  • Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Bescheid und kann vorläufig (§ 165 AO) oder unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen.

c) Erhebungsverfahren:

  • Hier geht es um die Zahlung der festgesetzten Steuern (§ 218 AO).
  • Es gibt festgelegte Zahlungsfristen (§ 220 AO).
  • Bei Nichtzahlung können Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden (§§ 249 ff. AO).

d) Rechtsbehelfsverfahren:

  • Steuerpflichtige können gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen (§ 347 AO).
  • Bei Ablehnung des Einspruchs steht der Klageweg vor dem Finanzgericht offen.

e) Vollstreckungsverfahren:

  • Kommt ein Steuerpflichtiger seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann die Behörde Maßnahmen wie Pfändungen (§§ 281 ff. AO) durchführen.


3. Beispiele für Steuerarten

  • Einkommensteuer: Wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
  • Umsatzsteuer: Unternehmen müssen auf Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer erheben. Beispiel: Ein Händler verkauft ein Produkt für 100 € netto und berechnet 19 € Umsatzsteuer.
  • Gewerbesteuer: Betrifft den Gewinn von Gewerbebetrieben. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit einem Gewinn von 50.000 € zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde.
  • Grundsteuer: Wird auf den Besitz von Grundstücken erhoben. Beispiel: Ein Hausbesitzer zahlt jährlich Grundsteuer an die Gemeinde.


4. Rechtsbehelfe

Steuerpflichtige haben verschiedene Rechtsmittel, um sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zu wehren.

a) Einspruch (§§ 347 ff. AO):

  • Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  • Der Einspruch kann schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

b) Klage vor dem Finanzgericht (§ 40 FGO):

  • Wenn der Einspruch abgelehnt wird, steht der Weg zur Klage offen.
  • Das Verfahren wird vor einem der 18 Finanzgerichte in Deutschland geführt.

c) Revision (§§ 115 ff. FGO):

  • Gegen Urteile des Finanzgerichts kann Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden.
  • Voraussetzung: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage oder Verfahrensfehler.

d) Weitere Möglichkeiten:

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO): Zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen während eines Rechtsbehelfsverfahrens.
  • Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO): Wenn das Finanzgericht keine Revision zugelassen hat.


5. Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht regelt die Erhebung und Verwaltung von Steuern in einer Vielzahl von Gesetzen und Verfahren. Neben der Pflicht zur Zahlung von Steuern bietet das Rechtssystem auch zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Entscheidungen der Finanzverwaltung zu wehren. Für Steuerpflichtige ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um rechtssicher und effektiv zu handeln.

 

 

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