Anwaltskanzlei Anwälte Steuerberatung Steuerrechtliche Leistungen Internationales Steuerrecht Stellenangebote Impressum Datenschutz

steuerrechthannover

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

 
Abgabenordnung Abgeltungssteuer Einkommenssteuer Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer Doppelbesteuerungsabkommen Gewerbesteuer Grunderwerbssteuer Grundsteuer Internationales Steuerrecht Kapitalertragssteuer Körperschaftssteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuerabzug Bauleistungen Steuer-ID-Nummer Umsatzsteuer Zoll

 

Steuerrecht Anwalt Hannover Steuersachen Steuerstreitigkeit Buchführungspflicht Steuerbescheid prüfen Rechtsanwalt Kanzlei Steuerrecht Rechtsbehelf gegen Steuerbescheid Einspruch Aussetzung der Vollzieheung Steuererklärung erstellen Jahresabschluss Betriebsprüfung Rechtsanwalt Steuergestaltung Steuerbelstaungsvergleich Steuerplanung Bilanzerstellung Steuerstrafsache Bußgeld Finanzamt Kanzlei Umsatzsteuer Einkommenssteuer Kapitalsteuer Erbschaftssteuer Schenkungssteuer Verbrauchssteuern

 

Steuerrecht.. Einkommensteuer..
Steuerrecht
Anwaltskanzlei
Kontakt
Links
Honorar
AGB
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Steuerberatung
Abgeltungssteuer
Abzugssteuer
Alcopopsteuer
Besitzsteuern Verkehrssteuern
Biersteuer
Branntweinmonopol
Branntweinsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Einkommenssteuer
Energiesteuer
Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbssteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Jagdsteuer/Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragssteuer
Kernbrennstoffsteuer
Kirchensteuer
Körperschaftssteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Luftverkehrssteuer
Lotteriesteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Solidaritätszuschlag
Spielbankabgabe
Steuerabzug Bauleistungen
Steuer-ID-Nummer
Stromsteuer
Tabaksteuer
Umsatzsteuer
Verbrauchssteuern
Vergnügungssteuer
Versicherungssteuer
Zoll
Zweitwohnungssteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Unbenannt80
Steuerrecht für Unternehmen
Steuerrecht für Freiberufler
Steuerrecht für Existenzgründer
Umsatzsteuer
Einkommenssteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Lohnsteuer
Finanzamt
Kleinunternehmerregel
Abschreibungen
KFZ-Betriebsausgabe
Steuerrecht für Privatpersonen
Steuerrechtliche Leistungen
Betriebsberatung
Steuerberatung
Buchführung
Rechtsformwahl
Steuerstrafrecht
Abgabenordnung
Steuergeheimnis
Steuerbescheid
Betriebsprüfung
Finanzgerichtsbarkeit
Bundesfinanzverwaltung
Länderfinanzverwaltung
Einkommensteuer
Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen
Aussensteuerrecht
Impressum
Datenschutz
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- u. Notarfachang.
Patentanwaltsfachangestellte
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@steuerrechthannover.com 

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@steuerrechthannover.com 

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@steuerrechthannover.com 

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@steuerrechthannover.com 

Einkommensteuer

Jeder, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen.

Höhe der Einkommensteuer

Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften.

Im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit geht das Finanzamt von Ihren Angaben über den erwarteten Gewinn aus.

Dabei existiert ein Grundfreibetrag. Für 2014 belief sich der Betrag auf 8.354 Euro bzw. 16.708 Euro. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent. Der Eingangssteuersatz bezeichnet den Satz, der für den ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrags entrichtet werden muss.

Einkommensteuererklärung ans Finanzamt

Ihre Einkommensteuer wird nach Ablauf eines Kalenderjahres - spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres - fällig. Um Ihre Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Sie persönlich zuständigen Finanzamt einreichen. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September für die Abgabe der Einkommensteuererklärung kann nur von einem Vertreter beantragt werden.

In der Einkommensteuererklärung müssen Sie Ihre gesamten Einkünfte aufführen. Wenn Sie Ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich ermitteln, müssen Sie der Einkommensteuererklärung eine Abschrift der Bilanz (bei Betriebseröffnung auch die Eröffnungsbilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung beifügen.

Einnahmenüberschussrechnung

Personengesellschaften, wie zum Beispiel die GbR, unterliegen nicht der Einkommensbesteuerung. Allerdings sind die einzelnen Gesellschafter steuerpflichtig. Sie müssen ihren Anteil am Gewinn der Gesellschaft im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Die Personengesellschaft muss dafür eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns beim Finanzamt abgeben.

Sollten Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sein (zum Beispiel als Freiberufler), müssen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) beifügen. Für die EÜR müssen Sie einen amtlichen Vordruck verwenden.

Ausnahme: Kleinstunternehmern, deren Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro liegen, müssen nicht von dem amtlichen Vordrucks "EÜR" Gebrauch machen. Sie sind aber dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - aber eben nicht notwendigerweise auf dem vorgegebenen Formular.

Einkommensteuervorauszahlungen

Das Finanzamt legt jährlich eine bestimmte Summe fest, die Sie als Vorauszahlung vierteljährlich überweisen müssen. Die Steuererklärung für das gesamte vergangene Kalenderjahr wird dann im Folgejahr erstellt und die ggf. noch bestehende Steuerschuld mit den Vorauszahlungen verrechnet. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils  quartalsweise zu entrichten. Das Finanzamt legt die Höhe der Vorauszahlung fest.

Vorsicht:

Wenn Ihr Einkommen höher als zunächst erwartet ist, müssen Sie im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Die Steuernachzahlung plus die Einkommensteuervorauszahlung haben schon manchen jungen Unternehmer vor große finanzielle Probleme gestellt. Rechnen Sie daher mit der Steuer. Erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist, und legen Sie das Geld dafür zur Seite.

 

 

 steuerrecht hannover anwalt steuerberatung drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@steuerrechthannover.com